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Stichwort English Beschreibung
Jastrowsche Formel formula named after its author, used in Germany in connection with joint or mutual wills, to intensify the penalty clauses in connection with compulsory portions of inheritance Mit der Jastrowschen Formel kann bei gemeinschaftlichen Testamenten in gewissem Rahmen die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen unterbunden werden.

Gemeinschaftliche Testamente werden häufig von Ehegatten aufgesetzt, die sich gegenseitig als Erben einsetzen. Beabsichtigt wird damit oft, dass der Partner abgesichert sein soll, bevor die Kinder oder andere Erben auf den Nachlass zugreifen können. Besondere Bedeutung erlangt dies im Zusammenhang mit Immobilien. Nach gesetzlicher Erbfolge würde der Ehepartner 50 Prozent erben, die Kinder den Rest. Eine Immobilie müsste also zur Auszahlung der Erbteile verkauft werden. Zwar besteht die Möglichkeit, dass sich die Ehegatten im Rahmen eines gemeinschaftlichen Testaments gegenseitig als Erben einsetzen. Sind die Kinder insofern zumindest beim zuerst versterbenden Elternteil vom Erbe ausgeschlossen, können sie trotzdem immer noch ihren Pflichtteilsanspruch geltend machen. Dieser macht die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils aus. Eine Immobilie müsste immer noch verkauft werden.

Diese Folge kann durch eine Pflichtteilsstrafklausel verhindert werden. Sie besagt, dass ein Abkömmling, der beim Ableben des erstversterbenden Ehegatten seinen Pflichtteil verlangt, auch beim Ableben des zweiten Elternteils nur seinen Pflichtteil erhält.

Die Jastrowsche Formel baut darauf auf und verstärkt diesen Effekt: Sie besagt, dass ein Abkömmling, der nach dem Tod des erstversterbenden Ehegatten seinen Pflichtteil nicht geltend macht, nach dem Ableben des zweiten Ehegatten zusätzlich zum regulären Erbteil noch ein Vermächtnis des zuerst verstorbenen Elternteils bekommt – und zwar in Höhe des gesetzlichen Erbteils. Dieses Vermächtnis ist eine Nachlassverbindlichkeit und schmälert wiederum den Betrag, den das zweite, „ungeduldige“ Kind erbt, welches bei beiden Erbfällen jeweils den Pflichtteil einfordert.